Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16061
OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,16061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 11 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,16061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 11 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,16061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 29; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 29 a; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69 e Satz 1; ; ZPO § 321 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Rüge einer willkürlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06
    Nach der Begründung hat der Gesetzgeber bei der Regelung u.a. des § 29 FGG (vgl. BT-Drs. 15/3706, 14) lediglich den ausdrücklichen Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und deshalb die Regelungen des § 29 a FGG auf Gehörsverletzungen beschränkt.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06
    Wird danach vom Beschwerdeführer ein Verstoß gegen das Willkürverbot geltend gemacht, gilt der nach bisheriger Rechtsprechung anerkannte allgemeine Grundsatz fort, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlicher Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit; vgl. BGHZ 109, 41 ff; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, a.a.O., § 56 g Rn. 43 m.w.N. sowie zur Gesamtproblematik § 29 a Rn. 3 ff).
  • OLG München, 19.06.2006 - 34 Wx 75/06

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06
    Dem Rechtsbeschwerdegericht fehlt hierzu die Eigenschaft als gesetzlicher Richter (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.06.2006, Az. 34 Wx 75/06).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06
    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.01.2000, 9 Wx 36/99, m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 40).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht in Widerspruch mit der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht (Beschl. v. 14.9.2006, 11 Wx 41/06), da dieses in einem Fall entschieden hat, in dem es wegen Nichtzulassung einer Beschwerde keine Überprüfungsmöglichkeit mehr gab.
  • OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche

    c) Deshalb sieht der Senat keinen Anlass, den Argumenten der Rechtsmittelbegründung folgend die Statthaftigkeit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde in Erwägung zu ziehen für Fallgestaltungen, in denen sich der Beschwerdeführer statt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot beruft (a. A. Brandenburgisches OLG Beschluss vom 14.9.2006 - 11 Wx 41/06, zit. nach Juris; ähnlich differenzierend auch OLG Celle FGPrax 2007, 296).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht